Michaela Pecat - Ihre Versicherungsmaklerin aus Kiel
Erfassungsbogen Krankenvollversicherung

Krankenvollversicherung

Der Leistungsumfang in der privaten Kranken­ver­si­che­rung ist vertraglich vereinbart und kann deshalb nicht, wie in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, ohne Zustimmung des Versicherten verändert werden. 


Entscheidungsfindung zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

Erfassungsbogen PKV
Erfassungsbogen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung